Probeentnahmestelle
Probeentnahmestelle im Detail
Probeentnahmestelle
Probeentnahmestelle im Detail
Holz unterliegt einem natürlichen Abbau durch verschiedene Organismen. Aus diesem Grund muss Bauholz oft vor dem Befall durch holzzerstörende Insekten und Pilze geschützt werden. Nur für den konstruktiven Bereich in baulichen Anlagen ist überhaupt vorgeschrieben, Holzschutzmittel zu verwenden, um eine dauerhafte Standsicherheit zu gewährleisten. Solche Bauteile sind beispielsweise Fachwerke, Pergolen, Stützbalken im Freien, Holzbrücken oder Dachbalken.
Für den zweiten Bereich, dem Schutz nichttragender Hölzer, also beispielsweise für Holzverkleidungen, Fensterrahmen, Außentüren oder Giebelverschalungen, besteht die Gefahr des Verlustes der Standsicherheit nicht. Hier dienen Holzschutzmittel lediglich der Werterhaltung oder Gebrauchstauglichkeit.
Giftige Holzschutzmittel wurden bis in die 80er Jahre ziemlich sorglos eingesetzt. Sie enthielten unter anderem die heute verbotenen Wirkstoffe PCP, Lindan oder DDT. Heutige Untersuchungsergebnisse zeigen, dass auch Jahrzehnte nach der Anwendung die Holzschutzgifte nachweisbar sind. Der Grund: Die Giftstoffe sind schwerflüchtig und können ausgasen, ohne dass sie zu sehen oder zu riechen sind. Sie lagern sich dann zum Beispiel am Hausstaub an und belasten auf diesem Wege die Atemluft.
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